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29.01.2022
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Hinweis
Berlin. In der am Freitag erschienenen Ausgabe der jungen Welt wird Bodo Ramelow ein Zitat zugeordnet, das nicht in der wörtlichen Rede des thüringischen Ministerpräsidenten vorkommt, sondern dem Begleittext der Pressemitteilung des Bundesrats mit der Überschrift »Bundesratspräsident Bodo Ramelow zum 150. Geburtstag von Otto Braun« entnommen ist. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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