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Keine Koppelung von Minijobs und Mindestlohn

Berlin. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Erhöhung des Mindestlohns enthält keine Koppelung der Verdienstgrenze für Minijobs, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Dienstag. Eine solche Koppelung war demnach aber im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegt. Laut Arbeitsministerium soll ab 1. Oktober in der BRD ein Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gelten. Wird die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt, könnten geringfügig Beschäftigte ab Oktober bis zu 520 Euro pro Monat verdienen, anderenfalls sinkt die wöchentliche Höchstarbeitszeit um 1,9 Stunden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2022, Seite 2, Inland

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