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Bayern setzt 2G-Regel für Einzelhandel aus

München. Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf nachweislich Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, »aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative«. Laut VGH ist nicht klar genug geregelt, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2022, Seite 2, Inland

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