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Mehr Schutz für Betriebsratsgründer

Augsburg. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Unternehmen erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der Politiker der Augsburger Allgemeinen (Sonnabendausgabe).

Die Behinderung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. »In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen«, sagte Heil. »Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.01.2022, Seite 1, Inland

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