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Büchel-Protest: Urteil bestätigt

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat am Donnerstag die Verurteilung einer Friedensaktivistin wegen »gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs« und »gemeinschaftlicher Sachbeschädigung« zu 40 Tagessätzen bestätigt. Das teilte die Kölner Gruppe der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) mit. Damit ist das Urteil des zuständigen Amtsgerichts rechtskräftig, gegen das die Journalistin Ariane Dettloff Berufung eingelegt hatte. Die angeklagte 78jährige hatte im April 2019 gemeinsam mit anderen Aktivisten die Startbahn des Luftwaffen-Stützpunktes in Büchel (Rheinland-Pfalz) betreten, um den Abzug von US-Atombomben aus der BRD und den Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu fordern. Der Anwalt der Beklagten hatte laut Mitteilung auf Freispruch plädiert. Der Staatsanwalt entgegnete demnach: »Jeder wünscht sich eine Welt ohne Atomwaffen. Straftaten sind jedoch nicht hinnehmbar.« (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2022, Seite 4, Inland

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