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Einspruch gegen Berlin-Wahl

Berlin. Gegen die Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September hat die Landeswahlleitung Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Grund sind Verstöße gegen wahlrechtliche Bestimmungen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte. Die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, hat beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. Dort könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt wurde. In zahlreichen Wahllokalen kam es zu Unregelmäßigkeiten etwa aufgrund fehlender Stimmzettel. Bereits am Freitag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der zeitgleichen Bundestagswahl in Berlin eingelegt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2021, Seite 4, Inland

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