Jetzt bist du dran!
Gegründet 1947 Dienstag, 22. Oktober 2024, Nr. 246
Die junge Welt wird von 2964 GenossInnen herausgegeben
Jetzt bist du dran! Jetzt bist du dran!
Jetzt bist du dran!
Aus: Ausgabe vom 23.11.2021, Seite 4 / Inland

Einspruch gegen Berlin-Wahl

Berlin. Gegen die Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September hat die Landeswahlleitung Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Grund sind Verstöße gegen wahlrechtliche Bestimmungen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte. Die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, hat beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. Dort könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt wurde. In zahlreichen Wahllokalen kam es zu Unregelmäßigkeiten etwa aufgrund fehlender Stimmzettel. Bereits am Freitag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der zeitgleichen Bundestagswahl in Berlin eingelegt. (dpa/jW)