Zum Inhalt der Seite

Londons Polizei: Erneut misogyner Vorfall

London. Zwei britischen Polizisten drohen nach dem Austausch von Fotos zweier ermordeter Schwestern über Whats-App lange Haftstrafen. Die beiden Beamten müssten sich darüber im klaren sein, dass sie wegen ihres Fehlverhaltens »höchstwahrscheinlich Freiheitsstrafen von einiger Dauer« bekommen würden, sagte Richter Mark Lucraft am Dienstag in London. Ein Urteil soll im Dezember fallen. Die beiden Londoner Polizisten hatten vor Gericht eingeräumt, Fotos von den Leichnamen von zwei 27 und 46 Jahre alten Schwestern ausgetauscht zu haben. Die beiden Frauen waren im Juni vergangenen Jahres in einer Grünanlage im Stadtteil Wembley Park tot aufgefunden worden. In der vergangenen Woche wurde ein 19jähriger für den Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst Ende September war ein Polizeibeamter wegen Entführung, Vergewaltigung und Mordes an einer jungen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Oktober wurde ein Polizist aus derselben Einheit in einem anderen Vergewaltigungsfall angeklagt. Auf den Mord an den beiden Schwestern hatte die Londoner Polizei zunächst gar nicht reagiert. (AFP/jW)

junge Welt

Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?

Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.

Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Danke für Deine Spende.
Sie macht junge Welt Journalismus erst möglich.
Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2021, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!