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»Cum-Ex«: Warburg-Bank legt Beschwerde ein

Hamburg. Die in die »Cum-Ex«-Affäre verwickelte Warburg-Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt. In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Exbörsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt. Den Bankeigentümern sei dabei das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, sagte Anwalt Peter Gauweiler am Freitag zur Begründung in Hamburg. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2021, Seite 2, Inland

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