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07.10.20211 Leserbrief
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Hintergrund: »Cum-Ex«-Deals
Bei den sogenannten Cum-Ex-Deals handelt es sich um den größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte. Banken kassierten Milliarden Euro an Steuerrückerstattungen, obwohl keine Steuern gezahlt worden waren. Beteiligt an diesen Geschäften war auch die traditionsreiche Hamburger Privatbank Warburg unter der Führung von Christian Olearius. Das Landgericht Bonn urteilte im März 2020, die Bank habe knapp 170 Millionen Euro an Steuern zu Unrecht kassiert und müsse sie zurückzahlen. Die Warburg-Bank legte Revision gegen das Urteil ein. Zum Skandal wurde der Vorgang auch, weil herauskam, dass Olearius im Jahr 2016 Hamburgs damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zweimal getroffen hatte, im Jahr 2017 noch ein drittes Mal. Zudem gab es ein Telefonat zwischen beiden. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft versucht die Vorgänge aufzuklären. Vor dem PUA hat Scholz sich immer wieder auf Erinnerungslücken berufen. Dass er veranlasste, dass ein Schreiben der Bank an die zuständige Finanzbeamtin Daniela P. – das ihr längst vorlag – noch einmal über Tschentscher zur Prüfung in die Finanzbehörde gegeben wurde, stritt er nicht ab und berief sich auf den normalen Dienstweg. Diese Behauptung wird vielfach angezweifelt. Wenn Unterlagen zu einem Vorgang, die bereits vorliegen, noch einmal von der Behördenspitze kommen, liegt das Signal auf der Hand: Die Führung will eine andere Entscheidung als die bisherige. (kst)
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Thomas aus Seelze 7. Okt. 2021 um 05:32 UhrUnd der will und soll laut Grünen und FDP Kanzler werden? Mit denen wollte Die Linke koalieren? Die wollen mich im Ernst Glauben machen, dass sie soziale Gerechtigkeit anstreben und dass sie gegen die sich anbahnende Klimakatastrophe wirklich etwas tun wollen? Ich könnte mich totlachen, wenn es nicht so ernst wäre …
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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