-
07.10.2021
- → Ausland
EuGH stärkt polnischen Richtern den Rücken
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die sogenannten Justizreformen in Polen kritisiert. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil mahnten die Luxemburger Richter eine unabhängige Überprüfung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung von Richtern an. Die derzeitige Situation lasse den Schluss zu, dass dies »offensichtlich« nicht gewährleistet sei. Formal muss darüber aber das Oberste Gericht in Warschau entscheiden. Hintergrund ist eine gerichtsinterne Versetzung und damit faktische Degradierung an einem polnischen Regionalgericht 2018. Die am Obersten Gericht geschaffene »Kammer für außerordentliche Überprüfung« hatte die Beschwerde des Richters abgelehnt. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
