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Verfassungsschutz muss Text zu AfD löschen

Hamburg. Der Hamburger Verfassungsschutz darf nicht länger behaupten, zwei Mitarbeiter der AfD-Fraktion in der Bürgerschaft würden der neurechten »Identitären Bewegung« (IB) angehören. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab am Montag einem entsprechenden Eilantrag der Fraktion statt, wie das Gericht mitteilte. Die Teilnahme von einem Mitarbeiter an zwei Aktionen der »IB« reiche kaum aus für die Annahme einer Zugehörigkeit zu der Gruppe. Das Gericht habe die Stadt verpflichtet, die entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht 2020 zu löschen. Die Stadt kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2021, Seite 15, Antifaschismus

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