Zum Inhalt der Seite
Sexualisierte Gewalt

Vor Gericht

Der frühere US-Popstar R. Kelly (54, »I Believe I Can Fly«) steht seit Mittwoch in New York vor Gericht. Ihm werden unter anderem sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung vorgeworfen. Bei einer Verurteilung in allen Punkten droht dem Sänger eine Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag abend. Gemeinsam mit einem Team von Angestellten soll Kelly jahrelang Mädchen und Frauen zum Sex gezwungen haben. Der seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzende Musiker hat alle Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen. (dpa/jW)

junge Welt

Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?

Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.

Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Danke für Deine Spende.
Sie macht junge Welt Journalismus erst möglich.
Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2021, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!