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Karlsruhe: AfD scheitert mit Eilantrag

Karlsruhe. Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht als unzulässig ab, wie es am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In der laufenden Legislaturperiode hatten alle kandidierenden AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit verfehlt – schließlich zog die Fraktion Ende 2020 vor das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich könne die Fraktion auch in der Hauptsache in einem solchen Organstreitverfahren höchstens die Feststellung erreichen, dass ihre Rechte verletzt worden seien, teilte das Gericht mit – nicht aber die Verpflichtung des Bundestags zu neuen Regelungen für künftige Abstimmungen über AfD-Vorschläge. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2021, Seite 2, Inland

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