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07.08.2021
Finanzhaie

Hunderte Verbrecher

Bundesgerichtshof stellt klar: »Cum-Ex«-Steuerdiebstahl ist strafbar. Hoffnungen Beschuldigter auf Verjährung geplatzt

Von Steffen Stierle
Der »Cum-Ex«-Skandal beschäftigt die Strafverfolgungsbehörden hierzulande seit Jahren. Immerhin handelt es sich um den größten Steuerraub der Nachkriegsgeschichte. Mehr als 50 Milliarden Euro wurden durch die Tricksereien mit Aktienverschiebungen rund um den Dividendenstichtag aus der Staatskasse entwendet. Hunderte Bankster, Berater und Anwälte waren an dem Coup beteiligt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Bei den Machenschaften handelt es sich um S...

Artikel-Länge: 7712 Zeichen

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