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»Deutsches Reichsbräu« kann verkauft werden

Halle. Der Verkauf einer Biermarke namens »Deutsches Reichsbräu« zum symbolischen Preis von 18,88 Euro pro Kasten durch einen Getränkemarkt in Sachsen-Anhalt bleibt straffrei. Das Landgericht Halle wies eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg zurück, das Verfahren nicht zu eröffnen. Das Bier war Anfang 2020 von einem Getränkemarkt in Bad Bibra in den Handel gebracht worden. Der Name war in Frakturschrift gehalten. Zudem prangte auf dem Etikett ein Reichsadler, der in seinen Krallen einen Eichenkranz mit »Eisernem Kreuz« hielt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wollte den Getränkehändler wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangen. Das Amtsgericht Naumburg hingegen sah keine ausreichende Ähnlichkeit mit solchen Kennzeichen, somit auch keine Verwechslungsgefahr. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.06.2021, Seite 15, Antifaschismus

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  • Hellmut Kapfenberger aus Panketal 2. Juli 2021 um 15:15 Uhr
    Was soll man dazu noch sagen. Dass ein »Deutsches Reichsbier« irgendwo in Sachsen-Anhalt gebraut und verkauft werden kann, mag ja angehen, auch wenn die Benennung dieses Gebräus schon auf einiges schließen lässt. Wenn das dann aber mit gerichtlichem Segen für diesen Preis von 18,88 Euro verkauft werden darf, dann frage ich mich schon, wo wir hingeraten sind. Sollte es wirklich verantwortliche Leute in der Justiz, im konkreten Fall Richter am Landgericht Halle, geben, die nicht wissen, was dieser sogenannte Preis in Wirklichkeit bedeutet? Ist ihnen wirklich nicht klar, wofür diese 18,88 stehen, nämlich für »Adolf Hitler, Heil Hitler«? Es ist doch längst kein Geheimnis mehr, dass die Nazis mit dieser Ziffernkombination meinen, ihre Gesinnung notdürftig verschleiern zu können, und offenkundig darauf zählen dürfen, wegen ein paar Ziffern nicht strafrechtlich belangt zu werden. Es bereitet mir große Sorge, feststellen zu müssen, dass nicht nur Verfassungsschutz, Teile der Polizei und auch andere Behörden, sondern eben auch Teile der Justiz erkennbar auf dem rechten Auge blind sind. Man möge sich fragen, ob aus Nichtwissen, aus Unterschätzung oder mit voller Absicht. Letzteres kann ich nicht mehr ausschließen. Ich betrachte das als die größte reale Gefahr für die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Was tut der vielbeschworene »wehrhafte« Staat dagegen? Immer und immer häufiger muss ich an Heines Einstieg in sein »Wintermärchen« denken.
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