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Lüneburg: Gericht entscheidet pro Sexarbeit

Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag das coronabedingte pauschale Verbot von Sexarbeit vorläufig aufgehoben. Angesichts der Infektionslage und der geringen Bedeutung des Gewerbes für das Pandemiegeschehen insgesamt sei ein umfassendes sowie ausnahmsloses Verbot nicht mehr erforderlich, entschieden die Richter nach Gerichtsangaben in einem von einem Bordellbetreiber angestrengten Verfahren gegen das Land. »Mildere Beschränkungen« reichten. Darüber hinaus führe das Verbot angesichts der Öffnungen in anderen Sektoren, vor allem bei sonstigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen, zu einer grundgesetzwidrigen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2021, Seite 15, Feminismus

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