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Neuer Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Hamburg. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und die Konzerne der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro für die rund 160.000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken geeinigt. Zum 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn auf 11,00 Euro erhöht und steigt ab 1. Dezember 2023 auf 12,30 Euro pro Stunde. Das teilte die NGG am Dienstag in Hamburg mit. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,50 Euro. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2021, Seite 5, Inland

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