Zum Inhalt der Seite

Briefwahlvorhaben 2020 in Polen war illegal

Warschau. Polens oberste Kontrollkammer NIK hat den im Vorjahr gescheiterten Versuch der Regierung verurteilt, die Präsidentschaftswahl als Briefwahl durchzuführen, um den geplanten Termin 10. Mai 2020 halten zu können. Die etwa mit dem Bundesrechnungshof vergleichbare Kontrollinstanz kritisierte die letztlich nutzlosen Vorbereitungen am Donnerstag als nicht nur kostspielig, sondern auch illegal. Wie die NIK in einer Pressekonferenz feststellte, hatte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki keine Rechtsgrundlage für seine Anweisungen an Regierungsbehörden und staatlich kontrollierte Unternehmen. Selbst die außergewöhnlichen Umstände einer Pandemie gäben staatlichen Institutionen nicht das Recht, außerhalb des Gesetzesrahmens zu handeln, erklärte der NIK-Vorsitzende Marian Banas.(dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2021, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!