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Sozialbezug von Geflüchteten Fall für BVerfG

Karlsruhe. Die Frage, ob alleinstehenden Flüchtlingen die Sozialbezüge gekürzt werden dürfen, wenn sie in einer Sammelunterkunft leben, wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Sozialgericht Düsseldorf hält die Praxis für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletze. Wie das Gericht am Montag mitteilte, setzte die zuständige Kammer ein Verfahren aus und gab die Frage an Karlsruhe weiter. Im konkreten Fall klagte ein 39jähriger aus Sri Lanka, der in einer Unterkunft in der Nähe von Krefeld untergebracht ist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2021, Seite 2, Inland

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