Gericht kippt Ausgangsbeschränkungen in Sachsen
Bautzen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zwei in der aktuellen sächsischen Coronaschutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten OVG-Beschluss hervor. Konkret geht es um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr sowie die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien. Der Eilantrag der Klägerin aus Dresden richtete sich gegen die zwei entsprechenden Paragrafen der Schutzverordnung vom 12. Februar dieses Jahres. Die Frau hatte geltend gemacht, dass es ihr nicht mehr möglich sei, ihren regelmäßigen Sport mit längeren Fahrradtouren auszuüben sowie nächtliche Spaziergänge unternehmen zu können. Das sächsische Sozialministerium hatte beantragt, den Eilantrag abzulehnen. Das Gericht gab der Frau recht. Die Beschränkungen sollen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Coronaschutzverordnung allerdings ohnehin nicht mehr enthalten sein. (dpa/jW)
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