NRW-Innenminister unterliegt gegen AfD
Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD durfte nicht öffentlich als Prüffall des Verfassungsschutzes bezeichnet werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und der klagenden AfD recht gegeben. Entsprechende Äußerungen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier im Jahr 2019 seien rechtswidrig gewesen. Das Verfassungsschutzgesetz NRW erlaube nicht, bereits über das Stadium des Prüffalls zu informieren. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. (dpa/jW)
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