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GDL gegen Mitgliederbestimmung

Berlin. Welche Gewerkschaft hat in welchem Bahn-Betrieb das Sagen? Die Deutsche Bahn (DB) wollte das mit Hilfe von Notaren herausfinden – und hat nun eine Absage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erhalten. Der bundeseigene Konzern will das sogenannte Tarif­einheitsgesetz in den rund 300 DB-Betrieben anwenden und muss dafür wissen, in welchen davon die GDL mehr Mitglieder hat und in welchen die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Die GDL halte die rechtliche Regelung jedoch für verfassungswidrig und lehne das vorgeschlagene Verfahren unter anderem deswegen ab, teilte sie am Dienstag mit. Das Gesetz sieht vor, dass in Betrieben, in denen mehrere Gewerkschaften um die Belegschaft konkurrieren, nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Beschäftigtenvertretung angewendet wird. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.02.2021, Seite 5, Inland

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