-
24.02.2021
- → Inland
GDL gegen Mitgliederbestimmung
Berlin. Welche Gewerkschaft hat in welchem Bahn-Betrieb das Sagen? Die Deutsche Bahn (DB) wollte das mit Hilfe von Notaren herausfinden – und hat nun eine Absage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erhalten. Der bundeseigene Konzern will das sogenannte Tarifeinheitsgesetz in den rund 300 DB-Betrieben anwenden und muss dafür wissen, in welchen davon die GDL mehr Mitglieder hat und in welchen die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Die GDL halte die rechtliche Regelung jedoch für verfassungswidrig und lehne das vorgeschlagene Verfahren unter anderem deswegen ab, teilte sie am Dienstag mit. Das Gesetz sieht vor, dass in Betrieben, in denen mehrere Gewerkschaften um die Belegschaft konkurrieren, nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Beschäftigtenvertretung angewendet wird. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!