Rüstungsfirma vor dem Kadi
Von Markus Bernhardt
Wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko muss sich die Rüstungsfirma Heckler & Koch vor Gericht verantworten. Konkret wird dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen 2005 und 2007 mehr als 4.200 Sturmgewehre, Maschinenpistolen sowie weiteres Zubehör im Wert von insgesamt mehr als vier Millionen Euro in mexikanische »Unruheprovinzen« geliefert zu haben.
Nachdem das Landgericht Stuttgart zwei frühere Mitarbeiter der Waffenschmiede bereits im Februar 2019 wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte, fand das Revisionsverfahren am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe statt. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft, das Rüstungsunternehmen selbst und auch die ehemaligen Angestellten Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, in dem Heckler & Koch zur Zahlung von rund 3,7 Millionen Euro verpflichtet worden war. Am Donnerstag forderte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, im Rahmen des Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof schärfere Strafen durchzusetzen.
Der Export der Waffen, der nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigt werde musste, war von den zuständigen deutschen Behörden nur deshalb positiv beschieden worden, weil ihnen wahrheitswidrig unproblematische Provinzen in Mexiko als Empfänger genannt worden waren. Tatsächlich sollen die Waffen hingegen von der zentralen Beschaffungsstelle in Mexiko an die Polizei in verschiedene Bundesstaaten weiterverkauft worden sein, die als sogenannte Unruhegebiete gelten und in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommen soll. Die Ausfuhrgenehmigungen seien »aufgrund bewusst unrichtiger Angaben erschlichen worden«, hatte das Stuttgarter Landgericht 2019 festgestellt.
Dass sich Heckler & Koch überhaupt für die illegalen Rüstungsexporte nach Mexiko vor Gericht verantworten muss, geht auf eine Strafanzeige aus dem Jahr 2010 des Friedensaktivisten Jürgen Grässlin, der zugleich Sprecher der »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« ist, zurück. Für Holger Rothbauer, Anwalt der Organisation, hat die Revision »eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Rüstungsbranche«, wie die Initiative in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme betonte. »Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren schon jetzt, dass die bisherige Handhabung von Endverbleibserklärungen kein effektives Mittel der Rüstungsexportkontrolle ist. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das eine wirksame Exportkontrolle etabliert«, stellte Rothbauer darin klar.
Ähnlich äußerte sich auch Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). »In diesen Fällen organisierter illegaler Waffenexporte sollten nicht nur die niederrangigen Mitarbeiter der Firmen zur Verantwortung gezogen werden«, betonte er. Insbesondere die Führungsebene mit klarer Zuständigkeit für die Ausfuhr und steten Kontakten in die betroffenen Ministerien dürfe »nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden«, so Schliemann-Radbruch weiter.
Auf Kritik aus der Friedensbewegung stieß außerdem, dass die Opfer der illegalen Waffenexporte im bisherigen Prozessverlauf »keine Rolle« gespielt hätten. »Um wirklich zu verhindern, dass mit deutschen Gewehren Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko begangen werden, hätten die Waffen überhaupt nicht nach Mexiko exportiert werden dürfen«, konstatierte Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen habe, da diese ein Recht darauf hätten, an den Verfahren beteiligt zu werden. »Die Betroffenen warten noch immer auf die Veröffentlichung des Stuttgarter Urteils. Erst dann können sie die Verantwortlichen in Mexiko vor Gericht bringen«, kritisierte Hausotter in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Der BGH will seine Entscheidung am 11. März verkünden.
Wer fürchtet sich eigentlich vor wem?
Polizei vor Kiezkneipen- oder Waldschützern, Instagram vor linken Bloggern, Geheimdienste vor Antifaschisten? Oder eher andersherum? Die Tageszeitung junge Welt entlarvt jeden Tag die herrschenden Verhältnisse, benennt Profiteure und Unterlegene, macht Ursachen und Zusammenhänge verständlich.
Unverbindlich und kostenlos lässt sich die junge Welt drei Wochen lang (im europäischen Ausland zwei Wochen) probelesen. Abbestellen nicht nötig, das Probeabo endet automatisch.
Ähnliche:
- Fabrizio Bensch/Reuters23.01.2019
»Forderungen von Rheinmetall sind blanker Hohn«
- Sina Schuldt/dpa27.06.2018
»Das Kartenhaus ist in sich zusammengefallen«
- Sina Schuldt/dpa16.05.2018
Prozess gegen Profiteure
Mehr aus: Inland
-
»Betriebsräte gelten als Teufelswerk«
vom 12.02.2021 -
Wohlfeile Phrasen
vom 12.02.2021 -
Jobabbau mit links
vom 12.02.2021 -
»Sie rechtfertigen es damit, viele neue Leute zu brauchen«
vom 12.02.2021