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Fall Lübcke: Anwalt von Hartmann will Freispruch

Frankfurt am Main. Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Neonazis Markus Hartmann am Dienstag für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass Hartmann »für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist«. Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, sein Mandant habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst beeinflusst und radikalisiert. Ernst sei nie aus der Neonaziszene ausgestiegen, deswegen habe er auch nicht Hartmann gebraucht, »um wieder einzusteigen«. Ernst hatte die Tat gestanden, aber unterschiedliche Versionen geschildert. Nach seiner Aussage vor Gericht war auch Hartmann am Tatort. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.01.2021, Seite 4, Inland

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