Fall Lübcke: Anwalt von Hartmann will Freispruch
Frankfurt am Main. Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Neonazis Markus Hartmann am Dienstag für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass Hartmann »für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist«. Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, sein Mandant habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst beeinflusst und radikalisiert. Ernst sei nie aus der Neonaziszene ausgestiegen, deswegen habe er auch nicht Hartmann gebraucht, »um wieder einzusteigen«. Ernst hatte die Tat gestanden, aber unterschiedliche Versionen geschildert. Nach seiner Aussage vor Gericht war auch Hartmann am Tatort. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			»Anzahl der Durchführenden nimmt weiter ab«vom 27.01.2021
- 
			AfD kassiert Niederlagevom 27.01.2021
- 
			Heilige Kuh auf dem Eisvom 27.01.2021
- 
			Rechtsterroristen vor Gerichtvom 27.01.2021
- 
			Arm trotz Arbeitvom 27.01.2021
- 
			Minister auf Lobbytourvom 27.01.2021
- 
			»Habe wenig Verständnis dafür, das herunterzuspielen«vom 27.01.2021