14.01.2021
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Klarer VerstoßZu jW vom 11.1.: »Überfall auf LL-Demo«Was da am Sonntag bei der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration (LL-Demo) in Berlin geschah, stellt klar eine Nötigung im Amt nach Paragraph 240 Strafgesetzbuch (StGB) durch die Polizei dar! Darin heißt es: »(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe ...
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