Lockdown ab Mittwoch

Zum Eindämmen der Coronapandemie wird das öffentliche und private Leben in der BRD ab Mittwoch drastisch heruntergefahren. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen am Sonntag, dass vom 16. Dezember bis zum 10. Januar der Einzelhandel – mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf – schließen muss. In diesem Zeitraum sollen auch Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Lockerungen der strengen Kontaktbeschränkungen gibt es zu Weihnachten für Feiern im Familienkreis, nicht aber zum Jahreswechsel.
Die scharfen Einschnitte sind die Folge der sich seit Wochen verschärfenden Pandemielage. Am Sonntag morgen meldete das Robert Koch-Institut 20.200 neue Coronainfektionen und 321 neue Todesfälle. Am Sonntag vor einer Woche waren es noch 17.767 neue Fälle und 255 Todesfälle gewesen. Am vergangenen Freitag war der bisherige Höchststand der gemeldeten Neuinfektionen (29.875) und Todesfälle (598) erreicht worden.
Der seit Anfang November geltende Teillockdown habe »nicht gereicht«, sagte Merkel nach den Beratungen von Bund und Ländern in Berlin. Das exponentielle Wachstum der Neuinfektionszahlen habe eine Zeitlang gestoppt werden können. Dann sei aber eine »Seitwärtsbewegung« eingetreten, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. »Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch«, sagte die Bundeskanzlerin.
»Corona ist außer Kontrolle geraten«, warnte Bayerns Regierungschef Markus Söder. »Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln«, sagte der CSU-Vorsitzende. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte, es seien weiter »Dinge möglich«, etwa zu Weihnachten. »Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist.«
Am Silvester- und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten, vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren sollen. Auch das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. (dpa/jW)
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