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03.12.2020
YPG- und YPJ-Fahnen

Strafverfolgung beendet

Schlappe für Erdogan und Seehofer: Bayerisches Oberstes Landesgericht beendet Justizfarce um kurdische Fahnen im Freistaat

Von Nick Brauns
Mit seinem richtungsweisenden Urteil in einem Revisionsverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch einen Schlusspunkt gesetzt hinter die exzessive Verfolgung von Menschen, die öffentlich Symbole der syrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ zeigen.Der Aktivist Kemal G. hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro (60 Tagessätze) erhalten, weil er im Februar 2018 in München mit einer Fahne der syrisch-kurdischen Fraue...

Artikel-Länge: 4336 Zeichen

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