Geheimnisverratsprozess: Freispruch für MAD-Offizier rechtskräftig
Köln. Im Prozess um einen mutmaßlichen Geheimnisverrat bleibt es beim Freispruch für Oberstleutnant Peter W. vom Militärischen Abschirmdienst (MAD). Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Köln am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft habe die Berufung in dem Verfahren zurückgenommen, da ein Tatnachweis nicht zu führen sei. Das Gericht habe in der Folge am zurückliegenden Verhandlungstag keine Entscheidung mehr in der Sache getroffen. Der Freispruch aus der ersten Instanz ist den Angaben zufolge damit rechtskräftig.
In dem Fall war es um Vorwürfe des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit einer Razzia bei der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) gegangen. Der Offizier war dabei beschuldigt worden, Informationen zu den Durchsuchungen in der Graf-Zeppelin-Kaserne des KSK in Calw im September 2017 vorab weitergegeben zu haben. Der Polizeieinsatz war damals Teil der Ermittlungen im Fall des ultrarechten Soldaten Franco Albrecht.
In einem ersten Prozess am Kölner Amtsgericht im März 2019 war der MAD-Oberstleutnant freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Daher war es Ende Oktober am Landgericht zu einer Berufungsverhandlung gekommen. Auch bei dieser bestritt der Mann alle Vorwürfe. (dpa/jW)
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