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Lübcke-Mord: Einspruch gegen Haftentlassung

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Haftentlassung des Mitangeklagten im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Markus H., eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, wie eine Sprecherin der Karlsruher Anklagebehörde am Donnerstag erklärte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Haftbefehl gegen H. vor einer Woche aufgehoben, weil ihm keine Beihilfe zum Mord an Lübcke nachzuweisen sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2020, Seite 4, Inland

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