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Gutachten: Zweifel an Wahlrechtsreform

Berlin. Die von Union und SPD geplante Wahlrechtsreform könnte sich als verfassungswidrig erweisen. Durch die geplante Regelung, wonach drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert werden sollen, könne ein »negatives Stimmgewicht« entstehen, heißt es in einem aktuellen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, das am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Das bedeutet, dass in bestimmten Konstellationen eine Partei mehr Mandate bekommt, wenn sie weniger Zweitstimmen erhält. Das war nach der Bundestagswahl 2005 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Der Bundestag sollte am Abend (nach jW-Redaktionsschluss) über die Neuregelung abstimmen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2020, Seite 4, Inland

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