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Regierungsentwurf: Hartz IV zu niedrig

Berlin. Im Bundestag fand am Mittwoch die erste Beratung des Entwurfs des sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetzes statt, in dem die Höhe der Hartz-IV-Sätze ab 2021 festgesetzt wird. Sozialverbände kritisierten, dass der Regelbedarf an vielen Stellen zu knapp bemessen sei. Der Sprecher des Bündnisses »Nationale Armutskonferenz« (NAK), Gerwin Stöcken, teilte in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit, »die im Gesetzentwurf vorgelegte Berechnung« gehe »vielfach an der Lebensrealität der Menschen vorbei«. Der Bundesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Jens M. Schubert, bemängelte, »dass die pandemiebedingten Mehrkosten nicht ausdrücklich in der jetzigen Entwurfsfassung berücksichtigt worden seien«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.10.2020, Seite 5, Inland

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