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29.09.2020 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Washington ausgeliefert

Gutachten: Berlin kann sich völkerrechtlich nicht gegen US-Sanktionen wehren

Nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gibt es kaum Möglichkeiten, mit dem Völkerrecht gegen die von den USA wegen der Ostseepipeline »Nord Stream 2« verhängten Sanktionen vorzugehen. Solange diese »maßvoll« blieben und sich die USA auf den »Schutz nationaler Sicherheitsinteressen« beriefen, könne »das Völkerrecht dem Ergreifen von extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen«, heißt es in einem Gutachten, das die Abgeordnete Sevi...

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