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08.09.2020, 19:21:17 / Feuilleton

Presserat: taz-Kolumne ist kein Verstoß gegen Pressekodex

Kann so stehen bleiben: Die taz (das Berliner Redaktionsgebäude)
Kann so stehen bleiben: Die taz (das Berliner Redaktionsgebäude) muss keine Rüge zur Kolumne abdrucken

Berlin. Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine polizeikritische Kolumne der Tageszeitung taz als unbegründet abgelehnt. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden, begründete der Beschwerdeausschuss des Rates am Dienstag seine Entscheidung. Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien.

Die Mitte Juni erschienene Kolumne einer Autorin der Tageszeitung mit Sitz in Berlin hatte bundesweit große Aufmerksamkeit erregt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zeitweise öffentlich Überlegungen angestellt, Strafanzeige gegen die Verfasserin, Hengameh Yaghoobifarah, zu stellen, was er letztlich aber nicht tat.

In der Kolumne »Habibitus« ging es unter dem Titel »All cops are berufsunfähig« darum, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. Zum Schluss hieß es in dem Text: »Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.« Polizei, Gewerkschafter und viele Politiker zeigten sich empört.

Der Presserat sieht die Kolumne der Autorin von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Rat hatte fast 400 Beschwerden zu dem Text erhalten und hatte ein Verfahren eingeleitet, das nun der Beschwerdeausschuss am Dienstag behandelte und entschied. Zu den möglichen Sanktionen des Presserates zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine öffentliche Rüge bedeutet, dass die betroffene Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben diese veröffentlichen muss. (dpa/jW)

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Matthias Bartsch, Lichtenau: Besser machen Stelle mit einem gewissen Abstand fest, dass sich der Deutsche Presserat mit der nun dargebrachten Einordnung der »Ordinärsatire« von Hengameh Yaghoobifarah nicht nicht (!) von seinem Kodex hat abbrin...

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