»Man versucht, Teilnehmende im Vorfeld zu kriminalisieren«
Interview: Gitta Düperthal
Das Regierungspräsidium Gießen hat entschieden, Protestcamps gegen den Bau der Autobahn 49 in Hessen beim Dannenröder Wald nicht zuzulassen – mit welcher Begründung?
Drei Bescheide ergingen bereits am Montag, wonach die angemeldeten Protestcamps nicht unter das Versammlungsgesetz fielen. In umfassenden Begründungen von etwa 20 Seiten heißt es unter anderem, diese würden nicht der Kundgabe von Meinungen im Sinn des Versammlungsrechts dienen. Einzig zu übernachten sei dort beabsichtigt. Zelte und die Menschen darin würden aber das Grundwasser gefährden.
Wie bewerten Sie das?
Es ist eine bemerkenswerte Taktik, diese Protestcamps als Nichtversammlung zu definieren, um so den Genehmigungsbehörden und Ordnungsämtern willkürlichen Zugriff darauf zu gewähren. Ich habe gegen alle drei Bescheide Widersprüche eingelegt und geklagt. Mit der ersten Klage habe ich Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungs-, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zugesandt. Die besagen eindeutig, dass solche Protestcamps mit Versammlungscharakter durch Artikel 8 Grundgesetz geschützt sind. Weil die Klage aufschiebende Wirkung gehabt hätte, wurde Sofortvollzug verfügt. Nun sind nicht nur Hauptsache-, sondern auch Eilverfahren anhängig.
Wie kompliziert ist dieses Verfahren?
Angemeldet wurden die Versammlungen bei den jeweils zuständigen örtlichen Behörden: der Stadt Allendorf, in Homberg-Ohm, dem Vogelsbergkreis. Der Gießener Regierungspräsident hat aber von seinem sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Anzunehmen ist, dass er es aus politischen Gründen anwendet; möglicherweise gar auf Anweisung eines Landesministeriums. Die Regierung plant den Ausbau der Autobahn durch den Dannenröder Forst schon lange. Nach Meinung vieler Umweltorganisationen geht es um ein schützenswertes Waldgebiet. Um zu verhindern, dass der Wald gerodet wird, gibt es – neben dem wegen der rechtlich unklaren Lage auf diesen Samstag verschobenen Protest – auch noch die Baumhäuser.
Wie stehen die Chancen, gegen die Verbote anzugehen?
Zunächst habe ich für den Anmelder Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben. In der zuständigen vierten Kammer sitzt ausgerechnet Richter Andreas Höfer. In seinen Entscheidungen hat er unter anderem die Auffassung vertreten, dass Flüchtlinge kein Recht hätten, sich auf die deutsche Verfassung zu berufen. Kritiker sagen, Höfer sei aufgrund solcher Äußerungen zumindest eine Nähe zur AfD nachzusagen. Schon allein wegen seiner Grundhaltung müsste er als befangen abgelehnt werden. Im April war ich Anwalt bei einem Verfahren zu Versammlungen in Gießen während Coronazeiten. Mein Eilantrag wurde zurückgewiesen, ebenso die Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht aber stellte klar, diese Verbotsverfügungen sind verfassungswidrig.
Werden die Aktivistinnen und Aktivisten im Dannenröder Wald nun resignieren?
Die, die schon lange in den Baumhäusern sind, haben mit dem Verfahren nichts zu tun. Sie gelten seit dem 19. August als angemeldete Dauerversammlungen: Protestcamps mit Verpflegungs- und Schlafmöglichkeiten sowie vielen Veranstaltungen zum Verkehrsprojekt, die sich gegen die drohende Räumung und Rodung richten. Weitere Camps, um die es im Verfahren geht, sind rund um den Wald als Dauerveranstaltung zur Unterstützung angemeldet – aber erst ab diesem Samstag, um zu vermeiden, dass es zu unnötigen Konfrontationen mit der Polizei kommt. Dafür besteht nun Ungewissheit.
Wie ist die Situation aktuell?
Offenbar wird versucht, die zu erwartenden Versammlungsteilnehmer im Vorfeld zu kriminalisieren. Laut Polizei seien gewaltbereite Aktivisten im Wald. Angeblich sollen Drahtschlingen als Falle für Polizisten verlegt worden sein. Solche Entwicklungen sind von den »G-20«-Protesten bekannt. Hierbei zeigt sich auch, mit welchem Protestpotential von Leuten aus dem Hambacher Wald, »Ende Gelände« sowie diversen Umweltorganisationen gerechnet wird.
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Debatte
Nebenbei, wir sprechen hier von der hessischen Provinz. Gar nicht so weit entfernt ist Kirtorf, um genau zu sein, liegt es direkt ein paar Kilometer östlich vom Danneröder Forst, allgemein eine Hochburg der rechtsextremen Szene in Hessen, wobei sich das seit geraumer Zeit etwas gelegt haben soll, aber interessanter noch: Kirtorf ist die Heimat mehrerer nachgewiesen rechtsextremer Polizisten, von denen bei einem ein Raum voller Nazidevotionalien entdeckt wurde (vermutlich war er einfach nur hobbymäßig an der zeitgeschichtlichen Periode interessiert, völlig unpolitisch). Und da soll keinen Kollegen im Dienst aufgefallen sein, was dieser Mensch für nazistisches Gedankengut in sich trägt? Jahrelang? Mag ja sein, dass er im Dienst nicht gerade in SS-Uniform rumgelaufen ist oder seine Nazitattoos allzu offen zeigte, aber dass er nie auch nur ansatzweise zu erkennen gegeben haben soll, wie es um seine Weltanschauung bestellt ist, ist gänzlich unglaubwürdig. Vielmehr ist derlei, wie sich ja mittlerweile selbst im Leitmedien-Mainstream nicht mehr ignorieren lässt, gar kein großes Problem in der Kultur der Polizei.
Die Kommentare über die rechtsextremen Polizisten mit vorbildlich bürgerlichen Background von anderen Kirtorfern lesen sich wie Realsatire:
»Die Menschen in Kirtorf und im Umfeld der Brüder sind indes fassungslos, können nicht glauben, was den 35- und 44jährigen Familienvätern vorgeworfen wird. ›Ich kenne die zwei Jungs und ihre Familie. Die waren nie auffällig. Das sind keine Rechten‹, sagt eine Kirtorferin. ›Ich bin schockiert.‹
Egal wohin man hört, überall werden die zwei Brüder als ›liebe Menschen‹ beschrieben, als ›liebe Menschen, die verbal aber auch mal über das Ziel hinausschießen‹. Ein Kirtorfer erzählt: ›Klar sagen sie auch mal ,Scheiß Kanaken‘ oder ,Raus mit dem ganzen Pack‘, das sind aber eher unüberlegte Äußerungen.‹«
Quelle: fnp.de/hessen/vogelsberg-hessen-drei-polizisten-kirtorf-unter-verdacht-11309876.html