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Lübcke-Prozess: Anwalt unterliegt vor BGH

Karlsruhe. Der ehemalige Pflichtverteidiger von Stephan Ernst, dem Hauptangeklagten im Lübcke-Mordprozess, ist mit einer Beschwerde gegen seine Abberufung gescheitert. Frank Hannig sei nicht beschwerdebefugt, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit. Ende Juli war Hannig als Pflichtverteidiger von Ernst abberufen worden. Das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden sei zerstört, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die damalige Entscheidung. Mehrere Anträge Hannigs seien inhaltlich nicht abgestimmt gewesen und hätten den Interessen seines Mandanten widersprochen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2020, Seite 4, Inland

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