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Aus: Ausgabe vom 06.08.2020, Seite 5 / Inland

Karlsruhe weist Klage von Amazon ab

Karlsruhe. Amazon ist mit Verfassungsbeschwerden gegen Streiks auf Betriebsparkplätzen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die beiden Klagen nicht zur Entscheidung an und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018. Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, teilte Karlsruhe am Mittwoch mit. Gewerkschaftsvertreter und Streikende hatten sich an zwei Standorten kurz vor Schichtbeginn auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang versammelt. Amazon berief sich auf sein Hausrecht. Das Arbeitsgericht war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ansprache von Mitarbeitern nur auf dem Parkplatz möglich gewesen sei. (dpa/jW)