-
31.07.2020
- → Feminismus
Konvention unterzeichnet und ignoriert
Istanbul. Die Anwältin und Frauenrechtlerin Eren Keskin, Kovorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD, bezeichnet den in der Türkei zur Diskussion gestellten Ausstieg aus der Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als praktische und verbale Legitimierung solcher Taten durch den Staat. Gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur ANF äußerte sich Keskin Anfang der Woche zu den zunehmenden Angriffen der türkischen Regierung auf die Errungenschaften der Frauenbewegung. Die Republik Türkei habe die Konvention zwar unterzeichnet, aber bis heute in keiner Weise umgesetzt. Als konkretes Beispiel nannte Keskin die Justiz: Die Gerichte reagierten nicht darauf, wenn die Konvention als Referenz in Prozessen wegen geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt wird. Viele Richter wüssten nicht einmal, dass eine solche Konvention existiert. Bei sogenannten Ehrenmorden werde automatisch Strafminderung gewährt. (ANF/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!