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Dieselskandal: Vielfahrer eventuell ohne Schadenersatz

Karlsruhe. Diesel-Kläger, die mit ihrem Auto sehr viel gefahren sind, haben unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz von Volkswagen. Es könne passieren, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das sei angeblich zumutbar. Ingrid Remmers, verkehrspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Die Linke, erklärte am Donnerstag: »Gerechtigkeit für die betrogenen Autokunden wird es nur geben, wenn die am Abgasskandal Beteiligten bestraft werden.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2020, Seite 2, Inland

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