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Abfindung erstritten für studentische Hilfskraft

Freiburg. Die Hochschul-Servi ce-gGmbH, eine 100prozentige Tochterfirma des Studierendenwerks Freiburg (SWFR), kündigte zum Juli allen ihren studentischen Hilfskräften aufgrund von Umsatzeinbußen wegen der Coronapandemie. Ein Mitglied der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) ging da­raufhin gegen seine Kündigung juristisch vor. In der Güteverhandlung am 2. Juli vor dem Arbeitsgericht Freiburg konnte die FAU erfolgreich eine Abfindungszahlung für den Betroffenen erstreiten.

»Die Abfindungszahlung ist für mich eine finanzielle Erleichterung. Die Kündigung hat mich in einer schwierigen Phase meines Studiums zusätzlich belastet. Ich bin finanziell auf den Minijob angewiesen und froh, dass ich mit meiner Klage wenn schon nicht eine Wiedereinstellung, so doch eine überdurchschnittliche Abfindungssumme erhalten habe«, wurde der von der Kündigung betroffene Kläger Johannes Roberti am 2. Juli auf der FAU-Homepage zitiert. Für die Basisgewerkschaft ist die Auseinandersetzung mit dem Studierendenwerk damit noch nicht beendet. Stella Meier von der FAU Freiburg ergänzte: »So erfreulich unser Erfolg mit der Kündigungsschutzklage auch ist, so sind wir noch nicht gänzlich zufrieden«. Die FAU will gegen aus ihrer Sicht rechtswidrige Arbeitsverträge des Studentenwerks weiter juristisch vorgehen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2020, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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