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Paritätsgesetz in Brandenburg

Potsdam. Seit Dienstag hat Brandenburg eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidierendenlisten der Landtagswahlen. Das Paritätsgesetz soll bei künftigen Landtagswahlen dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und Männer auf den Listen der Parteien berücksichtigt werden. Die nächste Landtagswahl ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien beschlossen. Transgender sollen gegebenenfalls selbst entscheiden, ob sie auf der Männer- oder Frauenliste antreten. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bleiben die Direktkandidatinnen und -kandidaten in den Wahlkreisen jedoch ausgenommen. »Gesetzliche Regelungen alleine reichen zwar nicht, sie erhöhen aber den Druck, die Voraussetzungen für Frauen zu verändern«, sagte die Brandenburger SPD-Landtagsabgeordnete Els­ke Hildebrandt laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur vom Dienstag. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke betonte, das Paritätsgesetz sei überfällig gewesen. »Mit unserem Paritégesetz waren wir bundesweit Vorreiter.« Allerdings: »Es ist juristisch umstritten.« Nun entscheidet das Verfassungsgericht Brandenburg über das Gesetz, das Grüne und die »rot-rote« Koalition auf den Weg gebracht hatten. Die Piraten-Partei, die NPD, die AfD und eine Privatperson wandten sich an das Gericht, um das Gesetz zu kippen. Auch die CDU, damals in der Opposition, hielt es für verfassungswidrig. Thüringen änderte im vergangenen Jahr ebenfalls sein Landeswahlgesetz, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) kündigte aber nach seiner Wiederwahl im März an, die Paritätsregelung außer Kraft zu setzen. Damit will er die Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl 2021 nicht gefährden. Denn auch dort entscheiden erst mal am 15. Juli die Verfassungsrichter. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.07.2020, Seite 15, Feminismus

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