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12.06.2020 / Titel / Seite 1

Weißwäscher vom Amt

Beschuldigter im Mordfall Lübcke durfte Waffe besitzen, weil Verfassungsschutz Informationen nicht weitergab

Claudia Wangerin

Der hessische Verfassungsschutz hat im Jahr 2015 Informationen über den mutmaßlichen Komplizen des Hauptverdächtigen im Mordfall Walter Lübcke nicht weitergegeben und ihm somit den Besitz von Waffen ermöglicht. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Robert Schäfer, hat dies laut einem Bericht des NDR vom Donnerstag gegenüber dem Sender nicht bestritten, hatte aber auch keine Erklärung dafür. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, hieß e...

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