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EuGH-Verfügung gegen Polens »Justizreform«

Brüssel. Im Streit um die polnischen sogenannten Justizreformen hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Demnach muss die von der polnischen Regierungspartei PiS 2018 gegründete Disziplinarkammer ihre Arbeit zunächst aussetzen, weil sie möglicherweise nicht unabhängig ist, entschieden die Luxemburger Richter. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen, ihre Mitglieder werden vom Landesjustizrat bestimmt. Seit dem Umbau der Justiz Ende 2017 wird dessen Besetzung nicht mehr von Richtern, sondern vom Parlament gewählt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2020, Seite 2, Ausland

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