26.03.2020
Rechtsterroristen vor Gericht
Rechtsterroristen verurteilt
Haftstrafen für Mitglieder der Gruppe »Revolution Chemnitz«. Rolle des Verfassungsschutzes unklar
Von Steve Hollasky
Die Angeklagten im Prozess um die Gruppe »Revolution Chemnitz« ließen im Laufe der Verhandlung kaum etwas unversucht, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Erst war die rechtsterroristische Gruppe laut der Aussage eines der Beschuldigten lediglich ein »virtueller Stammtisch«. Dann behauptete Marcel Börger, einer der 16 Strafverteidiger, die Inhalte der Chatgruppe seien nur »dummes Geschwätz«. Zuletzt stellte der Anwalt eines der Angeklagten einen Befangenheitsantrag...
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