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Beschluss des Finanzamts zu VVN-BdA rechtswidrig

Berlin. Der Beschluss des Berliner Finanzamts, dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit zu entziehen, war offenbar rechtswidrig. »Das bestätigt jetzt indirekt auch die Bundesregierung – aber ohne irgendwelche Konsequenzen ziehen zu wollen«, erklärte am Dienstag die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ulla Jelpke, zur Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage. In der Antwort werde bestätigt, dass »die Abgabenordnung den Entzug der Gemeinnützigkeit wegen einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nur dann vorsieht, wenn eine Organisation explizit als ›extremistisch‹ eingestuft wird«. Die VVN-BdA werde aber vom »Verfassungsschutz« in Bayern nur als »extremistisch beeinflusst« geführt, so Jelpke. Das Finanzamt hatte demnach keine Rechtsgrundlage für den Beschluss. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2020, Seite 1, Inland

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