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Bundesregierung für Geheimdienst-Zugriff auf Vorratsdaten

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Macht sich für die Dienste stark: Bundeskanlerin Angela Merkel (CDU) (Berlin, 25.9.2019)

Berlin. Mit dem Fall einer Entführung zweier in der BRD lebenden Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wollte die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Das geht aus einem Bericht von Heise online vom Montag abend hervor. Er zitiert aus dem Protokoll des Plädoyers der Bundesregierung, welches die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und am Montag veröffentlicht hatte.

In einem anderen Verfahren gegen die belgischen, französischen und britischen Überwachungsgesetze hatte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona festgestellt, dass das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten gegen EU-Grundrechte verstößt. Berlin argumentiere für Ausnahmeklauseln für Geheimdienste. Was die öffentliche und nationale Sicherheit betreffe, fiele nicht unter den Schutz der alten E-Privacy-Richtlinie, so die Bundesregierung. Dass die gespeicherten Kommunikationsdaten von privaten Unternehmen erhoben werden, spiele dabei keine Rolle – insbesondere, wenn sie nur weitergegeben würden.

»In Demokratien und Rechtsstaaten« gebe es keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung, schreibt die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation »Digitalcourage«. Ausnahmen für Geheimdienste seien gefährlich, auch mit Blick auf deren bekanntgewordene Rechtsverletzungen. (jW)

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Erschienen am 11.02.2020, Inland

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