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Aus: Ausgabe vom 15.02.2020, Seite 4 / Inland
Mietrechtskampf in der BRD

»Mietendeckel«: Eilantrag verworfen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Berliner »Mietendeckel« als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Zwar habe das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum »Mietendeckel« in zweiter Lesung beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung verlangt hätten. (dpa/jW)