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Gericht: Kein Anspruch auf Allgemeingültigkeit

Karlsruhe. Aus der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie lässt sich kein grundsätzlicher Anspruch darauf ableiten, dass ausgehandelte Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zu Tarifverträgen über Sozialkassen im Baugewerbe entschieden. Deshalb sind die Verfassungsbeschwerden der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt und der – durch den in der Branche abgeschlossenen Tarifvertrag eingerichteten – Urlaubs- und Lohnausgleichskasse nicht zur Entscheidung angenommen worden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2020, Seite 5, Inland

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