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22.01.2020
Rechtswidrige Sanktionen

Gnadenloses Strafregiment

Bundesregierung: Jede fünfte Hartz-IV-Kürzung betrug zuletzt mehr als 30 Prozent – und war damit laut Karlsruher Urteil verfassungswidrig

Von Susan Bonath
Tim sitzt am Hauptbahnhof in Magdeburg, vor ihm steht ein Becher mit etwas Kleingeld. Er schnorrt, ohne jemanden anzusprechen. Auf Nachfrage nennt er nur seinen Vornamen. 30 Jahre alt sei er – und schon lange obdachlos. Als er abstürzte, war er noch minderjährig. Die Januarnacht wollte er im Vorraum einer Bank verbringen, »wie immer neben den Geldautomaten«. Weder erhält er staatliche Leistungen, noch ist er krankenversichert. Eigentlich stünde ihm Grundsicherung zu...

Artikel-Länge: 7968 Zeichen

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