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13.01.2020 / Kapital & Arbeit / Seite 2

»Im Grunde eine Einladung zum Steuerbetrug«

Geschäftemachen mit zweckentfremdetem Wohnraum: Urteil des EuGH lässt Plattformbetreiber wie »Airbnb« jubeln. Ein Gespräch mit Thomas Fritz

Steffen Stierle

Derzeit viel kritisiert wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, des EuGH. Kurz vor Weihnachten ging es um die Frage, ob die Betreiber der Onlineplattform »Airbnb« Immobilienmakler oder Informationsdienstleister sind. Warum ist diese Einordnung wichtig?

Ein Pariser Staatsanwalt hatte aufgrund einer Beschwerde der Hotelindustrie Anklage gegen die französische »Airbnb«-Niederlassung erhoben. Er warf dem Unternehmen vor, gegen das dortige Immobilienmaklerg...

Artikel-Länge: 4244 Zeichen

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