14.12.2019
Uneidliche Falschaussage
Straftat im Bundestag
Gegenüberstellung in Untersuchungsausschuss zu Berliner Terroranschlag: Wenn einer von zwei Polizisten lügt
Von Claudia Wangerin
Einer der beiden Polizeibeamten, die am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz befragt wurden, hat vor den Abgeordneten, vor Geschädigten des Attentats und vor Pressevertretern eine Straftat begangen. Auf uneidliche Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss stehen bis zu fünf Jahre Haft – und nur einer von beiden kann die Wahrheit gesagt haben. Bei einer Gegenüberstellung von insgesamt drei Zeugen...
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